Kombinationsleistung

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren.

Ob Pflegebedürftige Pflegesachleistung oder Pflegegeld beziehen möchten, bleibt ihnen selbst überlassen. Doch die Wahlfreiheit geht noch einen Schritt weiter: Man kann beide Leistungen miteinander kombinieren. Dies bietet sich vor allem in solchen Fällen an, in denen die Betroffenen grundsätzlich die Pflege durch Angehörige organisiert haben, diese aber nicht die gesamte Pflege leisten können. Ein Teil der Leistung wird über einen Pflegedienst in Anspruch genommen, und die Restleistung zahlt die Barmer Pflegekasse als anteiliges Pflegegeld aus.

Sind beispielsweise bei Pflegegrad 4 nur 40 Prozent der Pflegesachleistung (also 644,80 Euro vom Gesamtanspruch von 1.612 Euro) genutzt worden, kann das Pflegegeld in Höhe von 436,80 Euro (60 Prozent des Gesamtanspruchs von 728 Euro) ausgezahlt werden.

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