Pflegegeld

Das sollten Sie zum Pflegegeld wissen

  • Pflegegeld nur bei häuslicher Pflege: Das Pflegegeld wird ausschließlich bei häuslicher Pflege und Betreuung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte gezahlt.
  • Werden die Angehörigen bei der häuslichen Pflege durch einen professionellen Pflegedienst unterstützt, gewährt die Pflegekasse für die Einsätze des Pflegedienstes Pflegesachleistungen. In diesem Fall wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistungen in Anspruch genommen werden.
  • Immerhin noch die Hälfte ihres Pflegegeldes wird Pflegebedürftigen und Demenzkranken bei bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr weitergezahlt, wenn ein ambulanter Pflegedienst anstelle von erkrankten oder verreisten Angehörigen die häusliche Pflege übernimmt. 
  • Ebenfalls die Hälfte des Pflegegeldes wird bei bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr weitergezahlt, wenn ein Pflegebedürftiger z. B. nach einem Klinikaufenthalt noch länger professionelle Pflege braucht.
  • Kein Pflegegeld für Heimbewohner: Pflegebedürftige, die in stationären Pflegeeinrichtungen wie Alten- oder Pflegeheimen von professionellen Pflegekräften und Betreuungsassistenten gepflegt und betreut werden, haben keinen Anspruch auf Pflegegeld.

Wieviel Pflegegeld gibt es bei häuslicher Pflege?

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, wenn Angehörige oder gute Freunde ihre häusliche Grundpflege oder Betreuung sicherstellen und sich um den Haushalt kümmern. Das volle Pflegegeld erhalten sie, wenn allein ihre Angehörigen, Freunde oder Bekannten sie zu Hause umsorgen.

Pflegegrad

Pflegegeld pro Monat

Pflegegrad 1

                                                      0 Euro

Pflegegrad 2

                                                  316 Euro

Pflegegrad 3

                                                  545 Euro

Pflegegrad 4

                                                  728 Euro

Pflegegrad 5

                                                  901 Euro

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