Unsere Leistungen


Unterstützungsleistungen 

Inhalte

Behandlungspflege / medizinische Versorgung

 

  • Stellen und Verabreichen von Medikamenten
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Richten und Verabreichen von Injektionen (z.B. Insulin)
  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • Salbenanwendungen / Einreibungen
  • sowie viele weitere behandlungspflegerische Maßnahmen die Ihnen Ihr Arzt verordnet

Pflegerische Hilfen / Leistungen

  • Hilfe bei der Körperpflege z.B. am Waschbecken oder im Bett
  • Duschen und / oder Baden
  • Hilfen beim An- und Auskleiden
  • Hilfen bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfen bei Toilettengängen und / oder An- und Verwendung von Inkontinenzprodukten
  • Mobilisierung / Lagerung

Hauswirtschaftliche Hilfen / Leistungen

  • Erledigung Ihrer Einkäufe
  • Reinigung der Wohnung
  • Zubereitung von kalten und warmen Mahlzeiten
  • Wäschepflege / Wechseln und Waschen der Wäsche

Soziale Betreuung

  • Spaziergänge
  • Beschäftigung entsprechend Ihrer Wünsche und Bedürfnisse
  • gemeinsame Unternehmungen
  • Gespräche 
  • Unterstützung bei emotionalen Problemlagen
  • und vieles mehr

Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige und Pflegepersonen

  • Verhinderungspflege (Tage- oder Stundenweise) bei Urlaub oder Krankheit von Pflegepersonen
  • Leistungen nach § 45b SGB XI (sogenannte Entlastungsleistungen) 

Serviceleistungen für unsere Patienten

  • Unterstützung bei der Antragstellung  / Kostenklärung bei den Pflegekassen, Krankenkassen und dem Sozialhilfeträger (Bezirksamt)
  • Organisation von Hilfsmittel (wie z.B. Gehhilfsmittel, Rollstuhl, Inkontinenzprodukte, Toilettenstuhl, Badewannenlifter, druckentlastende Sitzkissen und Matratzen etc.)
  • Organisation von weiteren Dienstleistern (wie z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Fußpflege, Friseur, fahrbarer Mittagstisch / "Essen auf Rädern", Haunotrufgerät etc.)
  • und vieles mehr

Weitere Leistungen

  • Hilfestellung bei der Beantragung eines Pflegegrads / Höherstufungsantrag
  • Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI (Beratungseinsätze beim Bezug von Pflegegeld)


Die Kosten für unsere Leistungen werden von den Pflegekassen, den Krankenkassen und / oder den Bezirksämtern übernommen.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Sie können uns gern, innerhalb unserer Bürozeiten, anrufen.

Wir freuen uns auf Sie!

 


 

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